Winkler Touristik Reisebüro GbR

Wolkensteiner Straße 38
D-09456 Annaberg-Buchholz

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pension „Kleine Auszeit“, Annaberg-Buchholz       (Stand 01.01.2021)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle, für den Gast erbrachten weiteren Leistungen der Pension „Kleine Auszeit". Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB sind für jeden Kunden und Gast in der Pension im Internetauftritt der Pension einsehbar.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers vom Gast telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder im Internet reserviert und von uns bestätigt worden ist. Die Bestätigung durch die Pension „Kleine Auszeit“ kann ebenfalls telefonisch, per E-Mail oder auf Wunsch auch auf dem Postweg erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag ist auch durch schlüssiges Verhalten zustande gekommen, insbesondere, wenn ein Zimmer bestellt und bereitgestellt ist und aus Zeitgründen eine explizite Zusage nicht möglich ist.

2.2 Vertragspartner sind die Pension „Kleine Auszeit“, vertreten durch die WINKLER TOURISTIK Reisebüro GbR, und der Gast. Handelt ein Besteller im Auftrag oder für von ihm angemeldete Gäste, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten und alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag einzustehen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Die Pension „Kleine Auszeit" ist verpflichtet, die vom Gast bzw. Besteller gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der gesamte Rechnungsbetrag ist grundsätzlich am Tag der Anreise in bar oder per EC-Karte zu zahlen. Schecks oder Kreditkarten können nicht angenommen werden. Bei einer früheren Abreise, außer bei anderer Absprache bleibt der gesamte Betrag fällig.

3.3 Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann die Pension „Kleine Auszeit“ die Beherbergungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere der Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt der Pension vorbehalten.

3.4 Nur nach Absprache ist Rechnungslegung möglich. Rechnungen der Pension „Kleine Auszeit“ ohne Fälligkeitsdatum sind binnen einer Woche nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Pension berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Leitzins (Hauptrefinanzierungssatz) der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

3.5 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.6 Die Pension „Kleine Auszeit“ ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden schriftlich vereinbart.

4. Storno- und Rücktrittsbedingungen

4.1 Ein Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsvertrag ist jederzeit möglich. Die Stornierung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

Die Stornierungsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
Alle Absagen bis 12:00 Uhr (mittags) am Vortag der Anreise sind kostenfrei, für spätere Stornierungen werden 90% vom vereinbarten Gesamtpreis als Stornierungsgebühr berechnet.

Die Stornierungsgebühren werden um die Beträge gemindert, die durch Weitervermietung der reservierten Zimmer seitens der Pension erzielt werden. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der der Pension entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.2 Sofern zwischen der Pension „Kleine Auszeit“ und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt.

4.3 Ferner ist die Pension „Kleine Auszeit“ berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

4.4 Die Pension „Kleine Auszeit“ hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich auf den mit dem Kunden praktizierten Kommunikationsweg in Kenntnis zu setzen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

5.1 Der Gast erwirbt, wenn nichts anderes vereinbart ist, keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

5.2 Check in: Die Zimmer können ab 15:00 Uhr bezogen werden. Bei einer früheren Anreise kann in der Regel das Gepäck bereits einlagert werden. Sollte das Zimmer bereits bezugsfertig sein, kann es schon früher bezogen werden.

5.3 Zur besseren Disposition wird gebeten, der Pension die ungefähre Ankunftszeit mitzuteilen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, ist die Pension ebenfalls rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Andernfalls ist sie berechtigt, im Sinne der Schadensminimierung, das Zimmer ab 18:00 Uhr und in den darauf folgenden Tagen für weitere Reservierungen freizugeben. An- und Abreisetag gelten bei der Reservierung als ein Tag, es zählt also die Anzahl der Übernachtungen.

5.4 Check out: Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Gepäck wird ggf. kostenlos eingelagert. Erfolgt die Übergabe aus Gründen, die die Pension nicht zu verantworten hat, nach 14:00 Uhr, so werden 100% des Zimmerpreises ohne Frühstück berechnet.

6. Haftungen

6.1 Der Gast haftet gegenüber der Pension „Kleine Auszeit“ für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden.

6.2  Die Pension „Kleine Auszeit“ haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

6.3  Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung der Pension gelten vorstehende Nummer 6.2 Sätze 2 bis 4 entsprechend.

6.4  Soweit der Gast von der eingeschränkten Parkmöglichkeit auf dem Grundstück Wolkensteiner Str. 38 Gebrauch macht, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.5  Weckaufträge, Nachrichten-, Post- und Warensendungen für Gäste gehören nicht zum Leistungsbereich der Pension „Kleine Auszeit“. Sollten diese Leistungen nach Vereinbarung im Ausnahmefall übernommen werden, sind sie mit größter Sorgfalt auszuführen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7. Tierhaltung

7.1  Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen darf der Gast nur in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, wenn ihm das durch die Pension „Kleine Auszeit“ ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzulänglichkeiten eintreten.

7.2  Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch Tierhaltung entstehen.

8.  Schlussbestimmungen

8.1 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Pension Annaberg-Buchholz.

8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag und Beherbergung in der Pension unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Pension „Kleine Auszeit“
WINKLER TOURISTIK Reisebüro GbR
Annett Dürig & Katja Winkler
Wolkensteiner Str. 38
09456 Annaberg-Buchholz